Navigation überspringen


Standortnavigation

Sie sind hier: nk-se.info > Berichte > Berichte 2026 > Verkehrsregelung auf der L 352

Service-Navigation

Druckversion . Inhalt . Start . 

Hennefer Straße soll in Wolperath Fahrrad-Schutzstreifen erhalten

Auf der Ostseite der Fahrbahn der L 352 (im Bild rechts) soll die Neumarkierung erfolgen

Auf der Hennefer Straße (Landesstraße 352) im Bereich der Ortslage Wolperath sind Änderungen an der Verkehrsführung geplant. Wie in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und Ortsentwicklung bekanntgegeben wurde, soll auf der gesamten Länge der Ortsdurchfahrt von 1,2 Kilometern - konkret zwischen den Einmündungen der Schöneshofer Straße im Süden und des Krokusweg im Norden - ein Fahrrad-Schutzstreifen auf der Ostseite der Hennefer Straße markiert werden.

Innerhalb der Ortslage Wolperath entfällt der bislang beidseitig nutzbare Radweg

Ein mittels gestrichelter Linie gekennzeichneter Fahrrad-Schutzstreifen ist in der Regel 1,50 Meter breit und darf von anderen Fahrzeugen wie Autos nur bei Bedarf überfahren werden, etwa, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Fahrradfahrer/innen dürfen dabei nicht gefährdet werden. Ein Überholen von Fahrrädern ist auch hier nur mit einem Sicherheits-Abstand von 1,50 Meter erlaubt.

Im Bereich der vier Fahrbahnteiler (Mittelinseln) der Ortsdurchfahrt ist das Überholen von Fahrrädern mit Autos somit ausgeschlossen. Ob die drei Einschnürungen der zur Tempobegrenzung dienenden Engstellen auf der Ostseite der Fahrbahn erhalten bleiben, ist noch nicht bekannt. Im Gegensatz zur Westseite steht nur auf einer dieser drei schmalen Grünflächen ein - dazu noch sehr junger - Baum.

Der teils schmale gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite - hier an der Bushaltestelle "Wiescheider Straße" - darf bald nur noch in Südrichtung befahren werden

In Gegenrichtung des künftigen Fahrrad-Schutzstreifens - also in Fahrtrichtung Hennef - steht für Fahrradfahrer/innen ein gemeinsam mit dem Fußverkehr nutzbarer Geh- und Radweg zur Verfügung. Dieser darf bislang in beide Richtungen befahren werden. Nach Einrichtung des Fahrrad-Schutzstreifens in Nordrichtung darf dieser vom Radverkehr nur noch in Südrichtung genutzt werden. Damit soll die Gefahr des Fahrrad-Begegnungsverkehrs auf diesem innerhalb der Ortslage teilweise sehr schmalen Geh- und Radweg beseitigt werden.

Der bisherige Beginn des verpflichtend zu nutzenden gemeinsamen Geh- und Radwegs am südlichen Ortseingang

Wer von Hennef oder Remschoß kommend mit dem Fahrrad nach Neunkirchen fahren will, wechselt dann nicht mehr am Ortseingang von Wolperath, sondern erst am Ortsausgang in Höhe des Krokusweg auf den links der Fahrbahn verlaufenden Radweg nach Neunkirchen. In diesem Abschnitt bleibt dessen Benutzung in beide Fahrtrichtungen nicht nur zulässig, sondern verpflichtend.

Von Süden kommend muss künftig erst an der Einmündung des Krokusweg (links) auf den linksseitigen Geh- und Radweg nach Neunkirchen gewechselt werden

Mit der Markierung eines solchen Fahrrad-Schutzstreifens ist ein Park- und Halteverbot auf dieser Straßenseite verbunden. Damit soll zugleich ein anderes bestehendes Problem behoben werden :  Auf manchen Abschnitten der Ortsdurchfahrt parken bislang zahlreiche Fahrzeuge ohne größere Lücken hintereinander. Hierdurch kommt es bei Gegenverkehr oftmals zu Behinderungen oder sogar Gefahrensituationen.

Beim Passieren von in Reihe parkenden Fahrzeugen gibt es gegenseitige Behinderungen

Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn entfallen jedoch nicht gänzlich. Auf der Gegenseite - in Fahrtrichtung Hennef - bleibt das Parken weiterhin zulässig. Um nicht das gleiche Problem vieler hintereinander stehender Fahrzeuge zu schaffen, wird das Parken dort nur noch in entsprechend markierten Bereichen mit einer noch nicht festgelegten Anzahl von Parkflächen erlaubt. Diese Bereiche sollen ausreichend große Lücken zum Einscheren bei Gegenverkehr erhalten.

Am 21. Januar hatte die Verkehrskommission - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des für Landes- und Bundesstraßen zuständigen 'Landesbetrieb Straßenbau NRW', des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung, der Polizei und der Gemeindeverwaltung - die Situation vor Ort begutachtet. Dabei wurde Einigkeit über die geplanten Maßnahmen erzielt. Die Umsetzung der Neuregelungen mit den vom Landesbetrieb zu beauftragenden Markierungen wird erst mittelfristig erfolgen. (cs)
 

12. Februar 2026

Zwischen Wolperath und Neunkirchen bleibt die Benutzung der Fahrbahn für Fahrradfahrer/innen untersagt

 

nach oben




Banner much-heute.de Banner lohmar.info Banner broeltal.de

Einkaufen im
Bergischen
Rhein-Sieg-Kreis
stärkt die Region :

Anzeigen

Handel



Gastronomie


Dienstleistung



Freizeit


Gesundheit


Handwerk