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- Ein Teilbereich des von der Ausbauplanung betroffenen südlichen Abschnitts der Mittelstraße
Ausschuss lehnte Straßen-Endausbau in Wolperath ab
In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen wurden in der vergangenen Woche mehrere Varianten zum Ausbau des südlichen Teils der Mittelstraße und des Mühlenwegs in Wolperath vorgestellt. Auch die Gesamtkosten der drei Varianten, die nach Einschätzung der Gemeinde gemäß der Gesetzeslage zu 90 Prozent von den Anliegerinnen und Anliegern zu tragen wären, wurden bereits ermittelt und genannt. Ob es aber überhaupt zu einem Ausbau in dieser Form kommt, ist noch offen.
Hintergrund der beabsichtigten Baumaßnahme zur Herstellung einer dem technischen Stand entsprechenden Straßen-Entwässerung mit nachfolgendem Straßen-Endausbau ist ein mehrere Jahre zurückliegendes Schadensereignis. Damals war Niederschlagswasser auf Grundstücke auf der Westseite der Straße eingedrungen und hatte zu einer Schadensersatz-Forderung in Höhe von 13.400 Euro an die Gemeinde geführt.
Die dafür in Anspruch genommene Versicherung der Gemeinde hatte, so deren Darstellung, eine Klage gegen die Forderung eingereicht und war nach einem ablehnenden Urteil im Jahr 2018 auch in Berufung gegangen, welche wiederum verlorenging. Eine Revision sei nicht zugelassen worden. Das Urteil, so die Gemeinde, habe zu einem unverzüglichen Handlungsdruck geführt, eine ordnungsgemäße Entwässerung der betroffenen Straßenabschnitte sicherzustellen.
- Die Ausbauplanung beginnt an der Kreuzung mit der Helenenstraße
Derzeit besitze die Mittelstraße nur einen "provisorischen Ausbau". Auf der Ostseite der Fahrbahn verlaufe ein verrohrter Wegeseitengraben, der mit befestigten Grundstücks-Zufahrten, asphaltierten oder geschotterten Parkflächen oder Grünflächen überbaut ist. Diese flachen Einrichtungen zur Wasserabführung mit nur geringer Überdeckung werden als "Bürgermeisterkanäle" bezeichnet. Die Straße selbst besitzt keinerlei Bordsteine und Rinnen, um Niederschlagswasser geordnet abzuleiten. Probleme bereitet insbesondere der Abschnitt, an dem Niederschlagswasser von der mit Gefälle einmündenden Straße 'Auf der Bitzen' auf die Mittelstraße trifft.
Als Sofortmaßnahme seien dort zusätzliche Sinkkästen und an einer Stelle eine Kastenrinne gesetzt worden, um Oberflächenwasser der Straße aufzufangen und abzuleiten. Diese Provisorien hätten das Problem aber nicht in ausreichendem Maße beseitigt, so die Gemeindeverwaltung. Die verrohrten Wegeseitengräben seien zumeist zu flach, um Sinkkästen anschließen zu können, erläuterte Regine Krauß, Leiterin der Abteilung Technischer Tiefbau.
Aus diesen Gründen plant die Gemeindeverwaltung einen Straßen-Endausbau mit ordnungsgemäßer Entwässerung und Straßenbeleuchtung nach aktuellem technischen Standard. Weil für den Ausbau ohnehin ein Großteil der Oberfläche der im Vergleich zur öffentlichen Fläche schmalen Fahrbahn abgetragen werden müsse, sei der Endausbau geboten : "Das Urteil fordert einen Kanalbau, dann bleibt von der Straße nicht viel übrig", so Bauamtsleiter Attila Kecskés. Dies betreffe auch den Mühlenweg, unter diesem das Wasser von der Mittelstraße abgeführt werden müsse.
- Der Mühlenweg ist ebenfalls von der Planung betroffen
Der derzeitige Zustand beider Straßen entspreche nicht dem rechtlichen Status einer sogenannten "historischen Straße" in Form einer vor Mitte 1961 durchgeführten "endgültigen Herstellung". Deshalb würde die 2024 gesetzlich eingeführte Regelung der Beitragsfreiheit für Anlieger/innen bei Erneuerungen und Verbesserungen des Straßenausbaus nicht greifen. Somit seien diese beitragspflichtig bei dem nun vorgesehenen "erstmaligen Endausbau".
In der Sitzung hatten in großer Zahl erschienene Anlieger/innen die Möglichkeit, zu den aktuellen Planungen Stellung zu nehmen. Dabei wurde gefordert, das ausschlaggebende Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus Gründen der Transparenz zu veröffentlichen. Die Gemeinde würde es vermeiden, niederschwellig für Abhilfe zu sorgen, ein "sensibler Umgang mit Belastungen der Bürger" sei sinnvoll.
Ein Großteil des Wassers würde zudem - bei zunehmender Trockenheit - zu einer Speisung der Grünflächen und Hecken der Grundstücke beitragen. Nur ein geringer Anteil würde Schaden anrichten, insbesondere im Bereich der Einmündung 'Auf der Bitzen'. Die Gemeinde solle bitte vermeiden, daß es zu diesem Endausbau komme.
Seitens des mit der Ausbauplanung beauftragten Ingenieurbüros wurde die Situation in Wolperath mit derjenigen im Ortsteil Breitscheid verglichen, die seinerzeit zur Zufriedenheit der Anwohner durch einen Ausbau behoben worden sei. Die beiden betroffenen Straßen in Wolperath wurden als in schlechtem Zustand mit seitlichen Randausbrüchen ohne vernünftige Wasserführung beschrieben. Es herrsche eine "diffuse Entwässerung" vor, Hauseinfahrten seien bei Starkregen gefährdet. Ein Straßenausbau sei zur Behebung notwendig.
Die günstigste der drei vorgestellten Planungsvarianten sieht eine fünf Meter breite Fahrbahn vor, die einen Begegnungsverkehr von PKW und LKW erlaubt. Die Fahrbahn mit Asphaltdecke und 60 cm Gesamtunterbau wird bei diesem "Standardausbau" als Mischverkehrsfläche für Fahrzeuge und Fußgänger/innen mit beidseitigen Bordsteinen ausgestattet. Neben der Fahrbahn verbleiben beidseitig Restflächen von zusammen rund drei Metern Breite, die nur im Bereich der Grundstücks-Zufahrten befestigt werden sollen. Für diese Variante werden 590.000 Euro Baukosten kalkuliert.
Variante 2 sieht bei gleicher Straßenbreite und gleichem Unterbau eine nur drei Meter breite Asphaltoberfläche und zusätzlich eine zwei Meter breite Pflasterfläche vor, die ebenso befahren werden darf. Die unterschiedliche Oberfläche sei attraktiv und wirke "geschwindigkeits-dämpfend". Auch bei dieser Ausführung - wiederum in Form einer Mischverkehrsfläche - sind beidseitig Bordsteine vorgesehen. Die Baukosten wurden mit 620.000 Euro beziffert.
Die dritte Möglichkeit beinhaltet ein Trennsystem zwischen Fahrbahn und einseitigem Gehweg, wobei dessen Seitenauswahl schwierig sei. Neben der wiederum fünf Meter breiten, mit Bordsteinen eingefassten Verkehrsfläche mit Asphalt-Oberfläche würde ein ein Meter breiter gepflasterter Gehweg mit Randstein auf der Außenseite angelegt. Die Restbreite der verbleibenden öffentlichen Fläche wird dadurch auf knapp zwei Meter reduziert. Die Baukosten werden mit 650.000 Euro angegeben.
Bei allen drei Varianten, die einen regelkonformen Straßenausbau mit ordnungsgemäßer Entwässerung darstellen, könnten bei Bedarf Pflanzbeete ergänzt werden, ohne daß etwaige Mehrkosten dafür erwähnt wurden. Nicht in den angegebenen Baukosten ist zudem der Kanalbau im Untergrund enthalten.
In der nachfolgenden Diskussion des Ausschusses wurden seitens der Politik unterschiedliche Einschätzungen deutlich. Seitens der CDU-Fraktion wurde gefordert, das Ziel des Gerichtsurteils zu erreichen, ohne einen Komplettausbau durchzuführen. Aus der SPD wurde geäußert, daß "flicken nicht immer reiche", bei einfachen Maßnahmen würden die Anwohner zu Versuchskaninchen. Die Bündnis 90 / Grünen plädierten wiederum für eine kostengünstigere Lösung als den Ausbau. Zudem sollte Regenwasser bei zunehmender Dürre so lange wie möglich im Ort gehalten werden, statt es abzuführen. Kritik gab es auch diesbezüglich, daß sich Betroffene - anders als beim regulären Straßenausbau-Programm - nicht mehrere Jahre im voraus auf bevorstehende finanzielle Belastungen einstellen können.
Nach einer zehnminütigen Sitzungs-Unterbrechung zur Beratung zwischen den Fraktionen wurde dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung nicht gefolgt. Dieser sah die Durchführung einer Bürgerversammlung zur nochmaligen Vorstellung der Planungsvarianten zwecks Auswahl und zusätzlicher Anregungen vor. Statt dessen wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses einen "kleinen Maßnahmenkatalog" vorzulegen, der den teuren Endausbau vermeidet. Dies wurde von den anwesenden Anliegerinnen und Anliegern mit Applaus quittiert. (cs)